Unser Leistungsangebot auf einen Blick
Kurzfassung des Leistungskonzepts nach § 7 Absatz 2 AnFöVO NRW · Stand 16. August 2026
1. Wer wir sind
NaDa Alltagshilfe UG (haftungsbeschränkt), Schloßstr. 29, 45355 Essen · Telefon 0201 85896977 · kontakt@nada-alltagshilfe.de · www.nada-alltagshilfe.de
Wir sind von der Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 4 AnFöVO NRW in Verbindung mit § 45a Absatz 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch anerkannt. Bescheid vom 24. Juli 2026, Identifikationsnummer 08013 TTYHN, unbefristet gültig ab 1. August 2026. Damit können Sie unsere Leistungen über Ihre Pflegekasse abrechnen.
2. Für wen das Angebot gedacht ist
Für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben und Unterstützung im Alltag und im Haushalt benötigen.
Für pflegende Angehörige und andere private Pflegepersonen, die Entlastung brauchen.
Wir betreuen Sie einzeln bei Ihnen zu Hause. Betreuungsgruppen bieten wir nicht an. Wir arbeiten in ganz Nordrhein-Westfalen, mit Schwerpunkt in Essen und Umgebung.
3. Was wir für Sie tun
Hauswirtschaftliche Unterstützung: Reinigen und Pflegen der Wohnung, Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten und Getränken, Aufräumen und Ordnung halten. Diese Tätigkeiten führen wir so weit wie möglich gemeinsam mit Ihnen aus, damit Sie Ihre Fähigkeiten behalten; ist Ihnen das körperlich oder gesundheitlich nicht möglich, übernehmen wir sie für Sie.
Alltagsbegleitung und Betreuung: Gesellschaft und Gespräche, Unterstützung bei Post- und Behördenangelegenheiten, Begleitung bei Erledigungen außer Haus wie Arztterminen oder Einkäufen, Hilfe im Umgang mit Smartphone und Tablet, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten, Unterstützung bei Orientierung und Tagesstruktur.
Entlastung für pflegende Angehörige: zeitweise Übernahme der Betreuung, damit Sie sich erholen können, Unterstützung bei der Organisation des Pflegealltags und Begleitung bei Terminen rund um die Pflegesituation.
4. Was wir nicht übernehmen dürfen
Nicht zu unserem Angebot gehören die Grundpflege wie Waschen, Duschen und Ankleiden (dafür sind ambulante Pflegedienste zuständig), die Behandlungspflege wie Medikamentengabe und Injektionen (Pflegefachkräfte auf ärztliche Verordnung), die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Elftes Buch, handwerkliche Tätigkeiten und Reparaturen sowie Ihre eigenen Fahrt- und Transportkosten. Die vollständige Abgrenzung steht in § 1 Ihres Vertrages.
5. Was es kostet
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Stundensatz | 39,50 Euro je Stunde |
| Fahrtkostenpauschale je Einsatz | 7,50 Euro |
| Mindesteinsatzzeit | 1 Stunde |
Wir rechnen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab: Berechnet wird mindestens eine Stunde je Einsatz, darüber hinaus minutengenau. Unsere Leistungen sind nach § 4 Nummer 16 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit — die genannten Preise sind Endpreise. Fahrzeiten unserer Mitarbeitenden berechnen wir nicht als Leistungsstunden; dafür gilt ausschließlich die Fahrtkostenpauschale, die die Anerkennungs- und Förderungsverordnung Nordrhein-Westfalen neben dem Stundensatz ausdrücklich zulässt (§ 7 Absatz 6 Satz 3). Ändert sich der Höchstpreis nach dieser Verordnung, ändert sich unser Stundensatz entsprechend — wir informieren Sie mindestens vier Wochen vorher in Textform.
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigerer Absage berechnen wir die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen — mindestens eine Stunde; die Fahrtkostenpauschale nur, wenn wir bereits unterwegs zu Ihnen waren. Die Pflegekasse erstattet diese Kosten nicht. Bei unverschuldeter plötzlicher Verhinderung, etwa einer Krankenhausaufnahme oder akuter Erkrankung, entfällt diese Regelung.
6. Wie abgerechnet wird
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wenn Sie uns dafür eine Abtretungserklärung erteilen. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung und reichen sie selbst bei Ihrer Pflegekasse ein.
Entlastungsbetrag nach § 45b Sozialgesetzbuch Elftes Buch: 131 Euro monatlich für die Pflegegrade 1 bis 5. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht sofort — Sie können es bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Ist das Budget ausgeschöpft oder liegt keine Kostenübernahme vor, stellen wir Ihnen die Leistungen privat in Rechnung. Jeder Einsatz wird auf einem Leistungsnachweis dokumentiert, den Sie prüfen und unterschreiben.
7. Wer zu Ihnen kommt
Zu Ihnen kommt eine feste Alltagshelferin oder ein fester Alltagshelfer aus unserem Team — sorgfältig ausgewählt, fachlich begleitet und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir richten es so ein, dass möglichst immer dieselbe Person zu Ihnen kommt: Vertrauen entsteht nicht durch Wechsel.
Jede und jeder von ihnen weist ein Führungszeugnis ohne einschlägige Eintragungen und einen Erste-Hilfe-Nachweis vor und verfügt über die Basisqualifizierung nach § 8 der Anerkennungs- und Förderungsverordnung Nordrhein-Westfalen oder schließt sie innerhalb der dort vorgesehenen drei Monate ab. Alle Nachweise dokumentieren wir in der Personalakte.
Fachlich begleitet wird das Team von Kathrin Häuser, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin. Sie prüft jede Qualifikation, führt regelmäßige Fachgespräche und ist für Sie ansprechbar, wenn es um fachliche Fragen zu Ihrer Betreuung geht.
Ist die für Sie vorgesehene Person krank oder im Urlaub, organisieren wir kurzfristig gleichwertigen Ersatz aus unserem Team. Gelingt das nicht, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid und verschieben den Termin in Absprache mit Ihnen.
8. Wenn etwas nicht stimmt
Beschwerden nehmen wir unter beschwerde@nada-alltagshilfe.de oder telefonisch unter 0201 85896977 entgegen: Eingangsbestätigung innerhalb von 24 Stunden während unserer Erreichbarkeitszeiten, abschließende Bearbeitung innerhalb von fünf Werktagen. Unabhängig davon können Sie sich jederzeit direkt an die Aufsichtsbehörde wenden — Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, 45121 Essen, Telefon 0201 88-50123, unterstuetzung-im-alltag@sozialamt.essen.de.
In einem medizinischen Notfall verständigt unsere Mitarbeiterin oder unser Mitarbeiter sofort den Rettungsdienst unter 112 und informiert anschließend die Geschäftsführung und die fachliche Leitung.
9. Datenschutz
Ihre Daten verarbeiten wir nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung für Kundinnen und Kunden, zusätzlich angezeigt bei der Unterzeichnung des Vertrages und auf Wunsch als Ausdruck.
Diese Kurzfassung und das vollständige Leistungskonzept
Dies ist eine Kurzfassung für Sie zum Mitnehmen. Das vollständige Leistungskonzept vom 21. Juli 2026, das Bestandteil unseres Anerkennungsbescheides ist, stellen wir Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung und händigen es Ihnen — oder Ihrer Betreuung beziehungsweise einer bevollmächtigten Person — auf Verlangen jederzeit aus (§ 7 Absatz 2 AnFöVO NRW).